Ratgeber · Briefe vom Finanzamt
Finanzamt Bonn-Innenstadt: das deutsche Finanzamt für Firmen aus den USA
Von PortoDoc · Stand · 6 Min. Lesezeit

Das Finanzamt Bonn-Innenstadt ist für die deutsche Umsatzsteuer von Firmen mit Sitz in den USA zuständig. Verkauft oder arbeitet deine Firma in Deutschland, schreibt es dir auf Deutsch. Seine Briefe haben meistens eine Frist.
Auf dieser Seite
Warum schreibt dir Bonn-Innenstadt?
Bonn-Innenstadt ist dein zentrales Finanzamt. Deutschland hat für die Umsatzsteuer in der Regel je ausländischem Staat ein zentrales Finanzamt, für Firmen mit Sitz in den USA das Finanzamt Bonn-Innenstadt (§ 1 Abs. 1 Nr. 34 UStZustV). Es kümmert sich um deine Anmeldung, deine deutsche Steuernummer und danach um alle Fragen zur Umsatzsteuer.
Typische Gründe für eine Firma aus den USA, sich in Deutschland anzumelden, sind Ware in einem deutschen Lager, zum Beispiel bei Amazon-Versand, oder Bau- und Montagearbeiten in Deutschland. Für Bauunternehmen mit Sitz im Ausland ist dasselbe Amt auch für die Steuern auf das Einkommen aus diesen Arbeiten zuständig (§ 20a Abs. 1 AO). Ob dein Fall eine Anmeldung braucht, klärst du mit einem Steuerberater.
Was Bonn-Innenstadt per Post schickt
Mitteilung über die Erteilung einer Steuernummer
Deine deutsche Steuernummer
Bestätigt deine Anmeldung. Heb die Steuernummer gut auf. Sie gehört auf jede Erklärung und jeden Brief, den du an das Amt schickst.
Erinnerung · Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Erinnerung: eine Voranmeldung fehlt
Für einen Zeitraum ist keine Voranmeldung angekommen. Gib sie vor der Frist im Brief ab, sonst können Zuschläge oder eine Schätzung folgen.
Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Verspätungszuschlag
Ein Zuschlag, weil eine Erklärung zu spät kam (§ 152 AO). Der Brief nennt Betrag und Zahltag.
Bescheid … (Schätzung)
Schätzungsbescheid
Fehlen Erklärungen, darf das Amt deine Steuer schätzen (§ 162 AO). Du kannst innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Benennung eines Empfangsbevollmächtigten
Aufforderung, einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen
Das Amt bittet dich, eine Person oder Firma in Deutschland zu nennen, die Briefe für dich annimmt (§ 123 AO).
Rückfragen · Anforderung von Unterlagen
Rückfragen oder Anforderung von Unterlagen
Zum Beispiel Verträge, Rechnungen oder Nachweise über deine Firma. Antworte rechtzeitig; brauchst du länger, bitte vor Ablauf der Frist um Verlängerung.
Warum brauchst du eine deutsche Adresse und einen Empfangsbevollmächtigten?
Deutsche Finanzämter schreiben auf Deutsch (§ 87 AO), meistens per Post. Hat deine Firma keinen Sitz in der EU oder im EWR, kann das Finanzamt verlangen, dass du einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennst (§ 123 AO).
Marktplatz-Händler mit Sitz außerhalb von EU und EWR müssen ihn schon mit der Anmeldung benennen (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG). Der Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung für Firmen im Ausland hat dafür einen eigenen Abschnitt „Empfangsbevollmächtigte(r)“.
Benennst du nach einer Aufforderung niemanden, gilt ein an dich ins Ausland geschickter Brief einen Monat nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, außer es steht fest, dass er später oder gar nicht ankam (§ 123 AO). Deshalb reicht die Adresse allein nicht: Jemand muss den Brief rechtzeitig öffnen und lesen.
- Einspruch: innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde (§ 355 Abs. 1 AO).
- Fristen im Brief: Viele Briefe setzen ein eigenes Datum („bis zum …“). Dieses Datum zählt.
Wie kannst du das Finanzamt Bonn-Innenstadt kontaktieren?
Alle Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Seite: Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten und Terminbuchung des Finanzamts Bonn-Innenstadt findest du bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (Link bei den Quellen). Stand 24.10.2026; prüf die aktuellen Angaben dort, bevor du anrufst oder hingehst.
- Steuererklärungen: über ELSTER, nicht per E-Mail. Eine Erklärung folgt dem amtlichen Vordruck oder, wo vorgeschrieben oder zugelassen, dem amtlichen elektronischen Datensatz (§ 150 Abs. 1 AO); für die Umsatzsteuer ist der Datensatz Pflicht (§ 18 UStG).
- Einspruch: schriftlich oder elektronisch (§ 357 Abs. 1 AO), zum Beispiel per Brief oder mit dem Einspruchsformular in Mein ELSTER.
- Einfache E-Mail: gut für einfache Fragen. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, ersetzt eine einfache E-Mail sie nicht; dafür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein elektronisches Formular der Finanzbehörde wie ELSTER (§ 87a Abs. 3 AO).
Mehr zu E-Mail, ELSTER und Steuernummer: Finanzamt kontaktieren: E-Mail, ELSTER, Steuernummer.
Was PortoDoc macht
- 01Du meldest dich an und unterschreibst eine Vollmacht. Danach benennst du PortoDoc beim Finanzamt als Empfangsbevollmächtigten, mit den Angaben aus deinem Konto.
- 02Das Finanzamt schreibt an unsere Adresse in Ahrensburg bei Hamburg. Wir scannen jeden Brief, und du bekommst eine Nachricht.
- 03Der Brief liegt als PDF in deinem Konto. In jedem Tarif bekommst du dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: unverbindliche Hilfen, keine Steuerberatung – es gilt das Original.
- 04Du oder dein Steuerberater antworten dem Finanzamt. Erklärungen, Steuerberatung und Fristenkontrolle übernehmen wir nicht.
Häufige Fragen
Welches deutsche Finanzamt ist für Firmen aus den USA zuständig?
Das Finanzamt Bonn-Innenstadt (§ 1 Abs. 1 Nr. 34 UStZustV). Es ist für die Umsatzsteuer von Firmen mit Sitz in den USA zuständig.
Kann unser Buchhalter in den USA unser Empfangsbevollmächtigter sein?
Nur wenn er eine deutsche Adresse hat, an die Post zugestellt werden kann. Ein Empfangsbevollmächtigter ist ein Empfänger in Deutschland (§ 123 AO).
Gibt der Empfangsbevollmächtigte meine Umsatzsteuer-Erklärungen ab?
Nein. Ein Empfangsbevollmächtigter nimmt Briefe an. Erklärungen abzugeben ist eine eigene Leistung, meist von einem Steuerberater oder einem Umsatzsteuer-Dienstleister.
Kann ich auf Englisch antworten?
Die Amtssprache der deutschen Finanzämter ist Deutsch (§ 87 AO). Antworten in anderen Sprachen brauchen unter Umständen eine Übersetzung, das kann dauern.
Nächster Schritt
RATGEBER · 7 MIN. LESEZEIT
Empfangsbevollmächtigter für das Finanzamt (§ 123 AO): was er ist und wann du einen brauchst →
Was ein Empfangsbevollmächtigter ist, was § 123 AO wörtlich sagt, was ohne ihn passiert und warum eine deutsche Adresse allein nicht reicht.
Deine Briefe aus Bonn-Innenstadt, in deinem Konto.
PortoDoc kann dein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland sein: Wir nehmen deine Briefe vom Finanzamt in Ahrensburg bei Hamburg entgegen, scannen sie und schicken dir eine Nachricht. In jedem Tarif bekommst du dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: unverbindliche Hilfen, keine Steuerberatung – es gilt das Original. Starter kostet 19,95 € im Monat; die Adresse ist keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 UStZustV (zuständige Finanzämter)
- § 123 AO
- § 22f UStG
- § 87 AO
- § 152 AO
- § 162 AO
- § 355 AO
- § 20a AO
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung im Ausland ansässiger Unternehmer
- Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Mein Finanzamt – Finanzamt Bonn-Innenstadt
- § 357 AO (Einlegung des Einspruchs), Wortlaut
- § 87a AO (elektronische Kommunikation)
- § 150 AO (Form und Inhalt der Steuererklärungen)
- § 18 UStG (Besteuerungsverfahren, Voranmeldung)
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Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein. Er ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.