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Ratgeber · Für Steuerberater

Steuerberater: Mandanten im Ausland betreuen

Von PortoDoc · Stand · 8 Min. Lesezeit

Illustration: Eine Steuerkanzlei und der PortoDoc-Backsteinspeicher an einem Hamburger Fleet, verbunden durch eine kleine Brücke, über die ein PortoDoc-Brief reist.

Das Finanzamt schreibt an den Mandanten, auch wenn er im Ausland lebt und die Steuererklärung bei dir bleibt (§ 122 Abs. 1 AO). In die Kanzlei kommen die Briefe in der Regel nur mit Empfangsvollmacht oder wenn der Mandant sie weiterleitet. Aus dem Alltag: Blogartikel zu Mandanten im Ausland.

Auf dieser Seite

Wer bekommt die Briefe des Finanzamts?

Die Briefe gehen zuerst an den Mandanten, auch wenn er außerhalb Deutschlands lebt oder sitzt. § 122 Abs. 1 AO regelt, wem ein Verwaltungsakt bekannt gegeben wird:

  • Dem Mandanten: demjenigen, für den er bestimmt ist (Satz 1).
  • Dir, wenn das Finanzamt es so wählt: Er kann auch einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden (Satz 3).
  • Dir, als Regel: wenn dem Finanzamt deine Empfangsvollmacht vorliegt (Satz 4, unten).

Ins Ausland zählt ein Monat: Geht ein Brief per Post ins Ausland, gilt er einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO). Das gilt nicht, wenn er nicht oder später zugegangen ist; im Zweifel muss das Finanzamt den Zugang und seinen Zeitpunkt nachweisen. Ab diesem Tag läuft die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO).

Außerhalb von EU und EWR kommt § 123 AO dazu: Mandanten ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, der EU oder dem EWR müssen auf Verlangen des Finanzamts innerhalb einer angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen. Tun sie das nicht, gilt ein Brief einen Monat nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Absendung. Das entfällt nur, wenn feststeht, dass der Brief den Mandanten nicht oder später erreicht hat.

Mehr dazu in den Ratgebern zum Empfangsbevollmächtigten und zu Fristen und Zugangsfiktion.

Welche Empfangswege gibt es?

Drei Wege, wie Mandanten im Ausland Briefe des Finanzamts empfangen, im Vergleich
ThemaSo funktioniert esWo die Briefe ankommenWas das für die Kanzlei heißt
Die Kanzlei als EmpfangsbevollmächtigteDer Mandant erteilt dir eine Empfangsvollmacht. Du reichst sie schriftlich ein oder übermittelst die Vollmachtsdaten elektronisch (§ 80a AO).In der KanzleiDu nimmst die Briefe an und gibst dem Mandanten weiter, was ihn betrifft.
Ein Postdienst wie PortoDoc als EmpfangsbevollmächtigterDer Mandant unterschreibt die Vollmacht des Postdienstes und benennt ihn beim Finanzamt.An der Adresse des Postdienstes in Deutschland; bei PortoDoc liegt jeder Brief als PDF im Kundenkonto des Mandanten.Der Mandant leitet dir die Briefe weiter. Vereinbare mit ihm, wie das läuft.
Niemand benanntKein Empfangsbevollmächtigter und keine Empfangsvollmacht.An der Adresse des Mandanten im AuslandBriefe gelten einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO), nach einem Verlangen auch nach § 123 AO. Du siehst einen Brief erst, wenn der Mandant ihn weitergibt.

Eine Rangfolge gibt es hier nicht. Welcher Weg passt, hängt vom Mandanten und vom Mandat ab. Die ersten beiden Wege benennen beide einen Empfänger im Inland, und das verlangt § 123 AO.

Welche steuerlichen Punkte prüfst du bei Auslandsmandanten?

  • Beschränkte Steuerpflicht: Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben (§ 1 Abs. 4 EStG).
  • Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig: Auf Antrag werden sie für ihre inländischen Einkünfte als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, aber nur, wenn mindestens 90 % ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 EStG nicht übersteigen. Der Betrag wird gekürzt, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist, und die ausländische Steuerbehörde muss die ausländischen Einkünfte bescheinigen (§ 1 Abs. 3 EStG).
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Prüf, ob mit dem Wohnsitzstaat ein Abkommen besteht und welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Sie kann Deutsche treffen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, jetzt in einem Niedrigsteuergebiet oder nirgends ansässig sind und weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Sie gilt bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat.

Das sind Hinweise, keine vollständige Prüfliste. Ob und wie sie greifen, hängt vom Einzelfall ab.

Welche Schritte geht die Kanzlei?

  1. 01Status klären: Lebt oder sitzt der Mandant in der EU oder im EWR oder außerhalb? Welche inländischen Einkünfte bleiben?
  2. 02Empfangsweg festlegen: die Kanzlei mit Empfangsvollmacht oder ein Postdienst als Empfangsbevollmächtigter.
  3. 03Vollmacht und Benennung: Für die Kanzlei reichst du die Empfangsvollmacht beim Finanzamt ein, schriftlich oder als Datensatz nach § 80a AO. Einen Postdienst benennt der Mandant selbst; bei PortoDoc zeigt das Kundenkonto unter „Für das Finanzamt“, was einzutragen ist.
  4. 04Weiterleitung vereinbaren: Gehen die Briefe ins Kundenkonto des Mandanten, vereinbare mit ihm, dass er dir jeden Brief vom Finanzamt als PDF schickt, und wie schnell.
  5. 05Fristen in der Kanzlei führen: Trag jede Frist aus dem Brief selbst ein. PortoDoc überwacht keine Fristen.

Wie hilft PortoDoc dabei?

  1. 01Adresse: Dein Mandant meldet sich an und bekommt eine Postanschrift in Ahrensburg bei Hamburg mit seiner persönlichen PD-Nummer. Sie ist eine Zustelladresse für Briefpost, keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse.
  2. 02Benennung: Dein Mandant unterschreibt die Vollmacht mit § 123 AO. Unter „Für das Finanzamt“ zeigt ihm sein Konto genau, was er einträgt. Beim Finanzamt benennt er PortoDoc selbst.
  3. 03Scan: Das Finanzamt schreibt an uns. Wir scannen jeden Brief, und dein Mandant bekommt eine Nachricht per E-Mail. Der Brief liegt als PDF in seinem Kundenkonto.
  4. 04KI-Hilfen: In jedem Tarif bekommt dein Mandant dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: unverbindliche Hilfen. Ab dem Tarif Business markiert ein KI-Fristenhinweis mögliche Fristen: eine unverbindliche Hilfe. Maßgeblich ist der Brief selbst, und jede Frist prüfst du selbst.
  5. 05Deine Arbeit: Dein Mandant gibt dir die Briefe weiter, und du antwortest dem Finanzamt. Erklärungen, Steuerberatung und Fristenkontrolle übernehmen wir nicht.

PortoDoc ist ein Dienst der Postuvio UG (haftungsbeschränkt), Am Tiergarten 10-12, 22926 Ahrensburg. Die Briefe kommen in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) an; die Daten liegen auf Servern in der EU (Hetzner, Finnland).

Häufige Fragen

Wer darf Empfangsbevollmächtigter sein? Muss es ein Steuerberater sein?

Nein. § 123 AO verlangt nur einen Empfangsbevollmächtigten „im Inland“. Das kann die Kanzlei sein, eine andere Person oder Firma in Deutschland oder ein Postdienst wie PortoDoc.

Bekomme ich die Briefe des Finanzamts an meinen Mandanten automatisch?

In der Regel nur, wenn dem Finanzamt deine Empfangsvollmacht vorliegt: Dann soll es Verwaltungsakte dir bekannt geben (§ 122 Abs. 1 Satz 4 AO); ohne sie kann es das, muss aber nicht (Satz 3). Sonst gehen die Briefe an den Mandanten oder an den Empfangsbevollmächtigten, den er benannt hat, und der Mandant leitet sie dir weiter.

Was gilt bei Mandanten in der EU oder im EWR?

§ 123 AO gilt für sie nicht, die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten ist freiwillig. Ein Brief ins Ausland gilt einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer er kommt später oder gar nicht an (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Überwacht PortoDoc Fristen?

Nein: PortoDoc nimmt Briefe an, scannt sie und zeigt sie im Kundenkonto. Ab dem Tarif Business markiert ein KI-Fristenhinweis mögliche Fristen: eine unverbindliche Hilfe. Maßgeblich ist der Brief selbst, die Fristen führst du in der Kanzlei.

Gibt PortoDoc Erklärungen oder Einsprüche ab?

Nein. PortoDoc leistet keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung und gibt keine Erklärungen oder Einsprüche ab. Das bleibt bei dir.

Nächster Schritt

RATGEBER · 7 MIN. LESEZEIT

Empfangsbevollmächtigter für das Finanzamt (§ 123 AO): was er ist und wann du einen brauchst →

Was ein Empfangsbevollmächtigter ist, was § 123 AO wörtlich sagt, was ohne ihn passiert und warum eine deutsche Adresse allein nicht reicht.

Die Briefe deiner Mandanten aus Deutschland, im Kundenkonto.

Wir nehmen die Briefe vom Finanzamt für deine Mandanten in Ahrensburg bei Hamburg entgegen, scannen sie und schicken deinen Mandanten eine Nachricht. In jedem Tarif bekommen deine Mandanten dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: eine Hilfe, keine Steuerberatung – es gilt das Original. Starter kostet 19,95 € im Monat; bei monatlicher Zahlung können deine Mandanten zum Ende jedes Monats kündigen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt geprüft am · So prüfen wir unsere Angaben

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein. Er ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.